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   BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 289/88   

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https://dejure.org/1989,4220
BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 289/88 (https://dejure.org/1989,4220)
BAG, Entscheidung vom 05.04.1989 - 5 AZR 289/88 (https://dejure.org/1989,4220)
BAG, Entscheidung vom 05. April 1989 - 5 AZR 289/88 (https://dejure.org/1989,4220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmereigenschaft einer Steuerfachgehilfin - Freie Zeiteinteilung als starkes Indiz für eine selbständige Tätigkeit - Tätigkeit in fremden Räumlichkeiten als Merkmal der Arbeitnehmereigenschaft - Gegenseitiger Mandantenschutz als Indiz gegen eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Arbeitsnehmerstatus: Steuerfachgehilfin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82

    Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte

    Auszug aus BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 289/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist das entscheidende Merkmal der Arbeitnehmereigenschaft die persönliche Abhängigkeit des Mitarbeiters (BAGE 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit und BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Die das Rechtsverhältnis bestimmenden charakteristischen Merkmale sind danach zu beurteilen, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages sowie der praktischen Durchführung und Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben (vgl. u.a. BAGE 39, 329, 332 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I der Gründe und BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 der Gründe).

    Eine persönliche Abhängigkeit folgt aber nicht allein daraus, daß sie ihre Tätigkeit nur in den Räumlichkeiten des Beklagten erbringen konnte (BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter 3 c der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 7/81

    Arbeitnehmerstatus eines Volkshochschuldozenten

    Auszug aus BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 289/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist das entscheidende Merkmal der Arbeitnehmereigenschaft die persönliche Abhängigkeit des Mitarbeiters (BAGE 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit und BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Die das Rechtsverhältnis bestimmenden charakteristischen Merkmale sind danach zu beurteilen, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages sowie der praktischen Durchführung und Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben (vgl. u.a. BAGE 39, 329, 332 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I der Gründe und BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 289/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist das entscheidende Merkmal der Arbeitnehmereigenschaft die persönliche Abhängigkeit des Mitarbeiters (BAGE 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit und BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79

    Psychologe - Behindertenfürsorge - Träger der Sozialhilfe - Vereinbarter

    Auszug aus BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 289/88
    Zwar ist eine freie Zeiteinteilung ein starkes Indiz gegen eine Arbeitnehmereigenschaft (BAG Urteil vom 21. September 1977 - 5 AZR 373/76 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 3 a bb der Gründe; BAG Urteil vom 9. September 1981 - 5 AZR 477/79 - BAGE 36, 77, 84 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 21.09.1977 - 5 AZR 373/76

    Abhängigkeit - Musikbearbeiter - Freie Einteilung der Arbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 289/88
    Zwar ist eine freie Zeiteinteilung ein starkes Indiz gegen eine Arbeitnehmereigenschaft (BAG Urteil vom 21. September 1977 - 5 AZR 373/76 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 3 a bb der Gründe; BAG Urteil vom 9. September 1981 - 5 AZR 477/79 - BAGE 36, 77, 84 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe).
  • LAG Hamm, 10.05.2017 - 2 Ta 497/16

    Keine Änderung der Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses durch Abberufung als

    Denn ein Arbeitnehmer kann jedenfalls regelmäßig nicht frei darüber entscheiden, wann genau und im welchen Umfang er die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung oder anderen Betätigungen nachgeht, da er insoweit dem Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO unterliegt und daher nicht frei über Lage der Arbeitszeit entscheiden kann (vgl. BAG, Urt. v. 05.04.1989 - 5 AZR 289/88, juris; Urt. v. 14.10.1992 - 5 AZR 114/92, juris; Urt. v. 26.05.1999 - 5 AZR 469/98, NZA 1999, 983).
  • ArbG Solingen, 30.09.2014 - 1 Ca 479/14

    Arbeitsverhältnis oder freies Dienstverhältnis einer Kustodin?

    Dabei ist eine freie Zeiteinteilung ein starkes Indiz gegen eine Arbeitnehmereigenschaft (BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 289/88).

    Eine persönliche Abhängigkeit folgt nicht allein daraus, dass die Tätigkeit nur in den Räumlichkeiten des jeweiligen Beklagten erbracht werden konnte (BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 289/88).

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